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Beauftragung

Mandatsbedingungen
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Bevor wir für Sie tätig werden können, müssen wir uns über die Mandatsbedingungen verständigen, einschließlich der Kosten. Unsere üblichen Bedingungen finden Sie über den Link Auftrags- und Mandatsbedingungen.

Um Ihr Einverständnis mit unseren Standard-Mandatsbedingungen festhalten zu können, drucken Sie diese bitte aus, datieren und unterschreiben Sie diese und senden sie uns zu (per Post oder E-mail). Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir auch dann nur gemäß den Mandatsbedingungen tätig werden, wenn Sie uns keine unterschriebene Kopie davon zukommen lassen.

Sollten Sie irgendwelche Fragen in Bezug auf unsere Standard-Mandatsbedingungen haben oder wenn Sie glauben, dass einzelne Bestimmungen nicht auf Ihren Fall passen, so wenden Sie sich bitte an uns, damit wir die Sache besprechen und Ihnen ggf. auf Ihren Fall angepasste Bedingungen zukommen lassen können.

Anwaltsvollmacht
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Sollte Ihre Angelegenheit erfordern, dass wir mit Parteien in Europa kommunizieren, so brauchen wir außerdem eine Anwaltsvollmacht. Eine einfache, vorgefertigte Vollmacht finden Sie, wenn Sie den Link Anwaltsvollmacht anklicken. Wenn Ihre Sache irgendeine Verbindung zu Europa hat, drucken Sie bitte die Vollmacht aus, vervollständigen und unterzeichnen Sie diese und übersenden uns diese zusammen mit den unterzeichneten Mandatsbedingungen. Gerne passen wir die Vollmacht Ihrem speziellen Fall an, falls das gewünscht wird.
 

Kostenvorschuss
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Grundsätzlich versuchen wir, unsere Kosten bei Beendigung der Sache in Rechnung zu stellen, - vorausgesetzt, wir haben in unserer Akte eine unterzeichnete Kopie der Mandatsbedingungen und die Sache bietet hinreichend Aussicht, dass wir unsere Kosten von etwa eingezogenen Geldern decken können.

Falls keine - oder jedenfalls keine kostendeckenden - Einkünfte zu erwarten sind, müssen wir einen Vorschuss auf unsere anfänglichen Gebühren und Auslagen einfordern.

Auf einen Kostenvorschuss müssen wir immer dann bestehen, wenn wir keine unterzeichnete Kopie der Mandatsbedingungen in unserer Akte haben.

Sollte ein Kostenvorschuss erforderlich sein, werden wir Ihnen den benötigten Betrag zusammen mit den Einzelheiten unseres dafür vorgesehenen Treuhandkontos bekanntgeben.

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