Wie Sie uns beauftragen


Mandatsbedingungen
Bevor wir fuer Sie tätig werden koennen, müssen wir uns über die Mandatsbedingungen verständigen, einschliesslich der Kosten.
Unsere üblichen Bedingungen finden Sie über den Link Auftrags- und Mandatsbedingungen.

Wenn Sie sich mit unseren Standard-Mandatsbedingungen einverstanden erklären koennen, drucken Sie diese bitte aus, datieren und unterschreiben Sie diese und senden sie uns zu (per Luftpost, Fax oder E-mail).

Sollten Sie irgendwelche Fragen in Bezug auf unsere Standard-Mandatsbedingungen haben oder wenn Sie glauben, dass einzelne Bestimmungen nicht auf Ihren Fall passen, so wenden Sie sich bitte an uns, damit wir die Sache besprechen und Ihnen ggf. auf Ihren Fall angepasste Bedingungen zukommen lassen koennen.


Anwaltsvollmacht
Sollte Ihre Angelegenheit erfordern, dass wir mit Parteien in Europa kommunizieren, so brauchen wir ausserdem eine Anwaltsvollmacht.
Eine einfache, vorgefertigte Vollmacht finden Sie, wenn Sie den Link Anwaltsvollmacht anklicken. Wenn Ihre Sache irgendeine Verbindung zu Europa hat, drucken Sie bitte die Vollmacht aus, vervollständigen und unterzeichnen Sie diese und übersenden sie uns zusammen mit den unterzeichneten Mandatsbedingungen. Gerne passen wir die Vollmacht Ihrem speziellen Fall an, falls das gewünscht wird.


Kostenvorschuss

Grundsätzlich versuchen wir, unsere Kosten bei Beendigung der Sache in Rechnung zu stellen, - vorausgesetzt wir haben einen unterzeichneten Satz von Mandatsbedingungen und die Sache bietet hinreichend Aussicht, dass wir unsere Kosten von etwa eingezogenen Geldern decken können.

Falls keine - oder jedenfalls keine kostendeckenden - Einkünfte zu erwarten sind, müssen wir einen Vorschuss auf unsere anfänglichen Gebühren und Auslagen einfordern.

Auf einen Kostenvorschuss müssen wir immer dann bestehen, wenn wir keinen unterzeichneten Satz von Mandatsbedingungen in unserer Akte haben.

Sollte ein Kostenvorschuss erforderlich sein, werden wir Ihnen den benötigten Betrag zusammen mit den Einzelheiten unseres dafür vorgesehenen Treuhandkontos bekanntgeben.
© Dammholz & Co 2009